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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Marketplaces der „Marbella-Deluxe.info“ Website. (AGB-MP)

Willkommen auf der Website der LBFO Ltd. (Company No. 7474435) (im Folgenden: "LBFO"), 126 Duckett St, London E1 4SY, UK.

Diese AGB treten für alle bei LBFO angemeldeten Teilnehmer ab dem 1.3.2011 in Kraft, sofern der Teilnehmer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, in der sie ihm mitgeteilt werden, widerspricht. Für alle Teilnehmer, die sich ab dem 1.1.2011 angemeldet haben, gelten ab dem Zeitpunkt der Anmeldung die AGB in der Fassung, der sie bei der Anmeldung zugestimmt haben.

Indem Sie die Checkbox vor "Ja, ich stimme den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LBFO zu." markieren, erklären sie sich mit der Geltung dieser AGB-MP einverstanden.

Diese AGB-MP regeln das Vertragsverhältnis zwischen LBFO und den Nutzern (im Folgenden: "Teilnehmer") des so genannten Marketplace (MP) der LBFO Website.

 

§ 1 Allgemeines

1. LBFO betreibt über das Internet zugängliche Datenbanken, in die über den sog. Marketplace von angemeldeten natürlichen und juristischen Personen (im Folgenden: Teilnehmer) Waren und Dienstleistungen kostenpflichtig zum Verkauf eingestellt (Inseratsfunktion) und in denen von Internet Anwendern diese Waren und Dienstleistungen mit der von LBFO zur Verfügung gestellten Suchfunktion gesucht werden können.

2. Diese Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (AGB-MP) gelten ausschließlich zwischen LBFO und den Teilnehmern des Marketplace der von LBFO betriebenen Datenbanken. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen eines Teilnehmers haben keine Geltung.

3. Für die Nutzung des Öffentlichen Bereiches gelten ausschließlich die Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen für den Öffentlichen Bereich (AGB-ÖB).

4. LBFO stellt in Form der Datenbanken lediglich die technischen Voraussetzungen zur Übermittlung von Informationen (Inseraten) zur Verfügung. Auf den Inhalt der Inserate nimmt LBFO keinen Einfluss. Insbesondere ist LBFO nicht selbst Anbieter der eingestellten Waren und Dienstleistungen.

5. LBFO ist in die Beziehung zwischen Anbieter und Kaufinteressent oder Käufer weder als Vermittler noch als Partei oder als Vertreter einer Partei eingebunden.

6. Verträge, die infolge eines über LBFO geschalteten Inserats angebahnt wurden, werden ohne Beteiligung von LBFO abgeschlossen und erfüllt.

 

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

1. Die von LBFO geschuldete Leistung besteht darin, eine Eingabemaske für Inserate bereitzustellen, die über die Eingabemaske eingestellten Inserate freizuschalten und die Abrufbarkeit der Inserate aus den LBFO Datenbanken über das Internet für den mit dem Teilnehmer vereinbarten Zeitraum zu ermöglichen.

2. Jeder Teilnehmer kann beliebig viele Inserate in die LBFO Datenbanken einstellen. Die Inanspruchnahme der zur Verfügung gestellten Dienstleistungen erfolgt auf der Grundlage der hierfür geltenden LBFO Preisliste für die Nutzung des Marketplaces im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses.

3. LBFO bewirbt die LBFO Website und die von den Teilnehmern eingestellten Inserate selbst und durch Dritte zum Beispiel durch Einbindung der Inserate oder Ausschnitte davon auf anderen Webseiten, Softwareapplikationen, in E-Mails oder in Print-, Funk- und Fernsehmarketingkampagnen. LBFO ermöglicht auch Dritten ihre Angebote und Dienstleistungen auf der LBFO Website zu bewerben. LBFO kann zur Unterstützung dieser Aktivitäten auch Dritten Zugang zu den auf der LBFO Webseite veröffentlichten Daten, Informationen und Inhalten zur Verfügung stellen.

Der Teilnehmer räumt LBFO unentgeltlich das nicht-ausschließliche, zeitlich, geographisch und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare und unterlizensierbare Recht ein, die Inhalte, die dieser an LBFO übermittelt hat, online und offline zu verwerten, insbesondere die Inhalte öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu bearbeiten.

Die vorstehende Rechteinräumung umfasst insbesondere auch

  • das Recht zur Vervielfältigung der Inhalte auf beliebigen analogen und digitalen Bild- und Tonträgern (z.B. CD, CD-ROM, DVD, Speicherkarten, Festplatten, Videokassetten, etc.) und in beliebigen Printmedien (z.B. Zeitschriften, Zeitungen, Fachpresse, Plakaten, Flyer, Broschüren, Newsletter);
  • das Recht, die Inhalte mit anderen Inhalten (Texten, Bildern, Hyperlinks, Marken, Logos etc.) und anderen Werbemitteln zu verbinden und diese Verbindungen gemäß dieser Vereinbarung zu nutzen;
  • das Recht, die Inhalte zu bearbeiten oder bearbeiten zu lassen, insbesondere sie zu verkleinern, zu vergrößern, zu teilen, zu kürzen, zu modifizieren und diese Bearbeitungen gemäß dieser Vereinbarung zu nutzen;
  • das Recht die Inhalte für Präsentationen wie z.B. Power Point Präsentationen, unternehmensintern und auf öffentlichen Veranstaltungen, wie zum Beispiel Messen, Seminaren und Schulungen, zu verwenden und vorzuführen;
  • das Recht, die Inhalte in beliebige Datenbanken einzuspeisen und dort abzuspeichern;

Der Teilnehmer erklärt sich auch damit einverstanden, dass für die Einbindung in ausländische Websites und Softwareapplikationen auch Übersetzungen seiner Inserate vorgenommen werden dürfen.

Der Teilnehmer versichert, dass er die Inhalte selbst angefertigt hat und/oder zur Weitergabe an LBFO im vorbezeichneten Umfang berechtigt zu sein.

4. Der Anspruch auf Nutzung der LBFO Website und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik.

5. LBFO kann die Nutzung der LBFO Website oder einzelner Funktionen der LBFO Website oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen und Services genutzt werden können, an bestimmte Voraussetzungen knüpfen, wie z.B. Prüfung der Anmeldedaten, Dauer der Vertragsbeziehung, Art und Umfang der Nutzung, und von der Erfüllung bestimmter Sicherheitsvorkehrungen abhängig machen.

6. LBFO behält sich vor, die Eingabemöglichkeit und Abrufbarkeit von Inseraten zeitweilig zu beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). LBFO berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen aller Teilnehmer, insbesondere durch Vorabinformationen.

7. LBFO behält sich vor, die tägliche Anzahl an Einspielungen von Datensätzen durch einen Teilnehmer zu begrenzen, sofern dies aus technischen Gründen, insbesondere aus Kapazitätsgründen erforderlich ist. Dies gilt sowohl für die Datenübertragung im Marketplace (HTTP) als auch für die Datenübertragung mit einem FTP-Programm.

8. Insbesondere aus technischen Gründen kann es zeitweise nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, freigeschaltete Inserate abzurufen (unvorhergesehene Systemausfälle).

9. Die §§ 12 und 13 dieser AGB-MP bleiben unberührt.

 

§ 3 Anmeldung und Vertragsschluss

1. Durch die Anmeldung und Übermittlung der Daten des Teilnehmers erfolgt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung des Marketplaces unter Geltung dieser AGB-MP. Als Teilnehmer im Sinne dieser AGB-MP gilt neben dem Hauptgeschäft auch der einzelne Filialbetrieb, Verkaufsplatz oder sonstige Standort. Für jeden dieser Standorte ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich und es wird eine Einzelabrechnung für jeden der angegebenen Standorte durch LBFO vorgenommen. Ein Teilnehmerkonto ist nicht übertragbar und darf nicht von verschiedenen Filialen oder Standorten verwendet werden.

2. LBFO entscheidet nach Zugang des Angebots über dessen Annahme nach freiem Ermessen. Die Annahme des Angebots erfolgt durch Auftragsbestätigung oder durch Übermittlung der Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) für den Marketplace.

3. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen und Personengesellschaften erlaubt. Insbesondere Minderjährigen ist eine Anmeldung untersagt. Die anmeldende Person muss bevollmächtigt sein, für den Teilnehmer entsprechende Verträge abzuschließen.

4. Die anmeldende Person ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

5. Im Rahmen der Anmeldung und des laufenden Vertragsverhältnisses ist LBFO berechtigt, die Vorlage eines Handelsregister- und/oder Gewerberegisterauszuges und anderer Unterlagen und Auskünfte zu verlangen, die für die Anmeldung oder Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses geboten oder zweckmäßig erscheinen.

6. Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Teilnehmer verpflichtet, LBFO hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Mitteilung kann nur schriftlich, per Telefax oder per eMail erfolgen.

7. Der Teilnehmer muss sein Passwort geheim halten und seine Zugangsdaten sorgfältig sichern. Er ist darüber hinaus verpflichtet, LBFO umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass seine Zugangsdaten von Dritten missbraucht wurden.

8. LBFO wird das Passwort eines Teilnehmers nicht an Dritte weitergeben und den Teilnehmer nie per eMail oder Telefon nach dem Passwort fragen.

9. Der Teilnehmer haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden. Hat der Teilnehmer den Missbrauch seiner Zugangsdaten nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet er nicht.

 

§ 4 Löschen von Angeboten, Sperrung, Kündigung und sonstige Maßnahmen

1. LBFO kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Teilnehmer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB-MP verletzt, oder wenn LBFO ein sonstiges berechtigtes Interesse hat (insbesondere im Falle eines Zahlungsverzugs):

  • Löschen von Inseraten oder sonstigen Inhalten, die bei LBFO eingestellt worden sind
  • Verzögerung der Veröffentlichung von Inhalten, die bei LBFO eingestellt worden sind
  • Verwarnung von Teilnehmern
  • Be-/Einschränkung der Nutzung der LBFO Website
  • Vorläufige Sperrung von Teilnehmern
  • Endgültige Sperrung von Teilnehmern

2. Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt LBFO die berechtigten Interessen des betroffenen Teilnehmers, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Teilnehmer den Verstoß nicht verschuldet hat.

3. LBFO kann Inserate löschen, wenn diese inhaltlich oder von ihrer Aufmachung her gegen diese AGB-MP (insbesondere die Regelungen des § 7) oder gesetzliche Vorschriften verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.

4. LBFO kann einen Teilnehmer von der Nutzung der LBFO Website vorläufig sperren. Eine vorläufige Sperre hat zur Folge, dass sich der Teilnehmer nicht mehr auf der LBFO Website einloggen kann und seine Inserate auf der LBFO Website nicht mehr abgerufen werden können.

5. Im Falle des Zahlungsverzuges, des Widerrufs einer Einzugsermächtigung oder einer Rücklastschrift ist LBFO berechtigt, die eigene Leistung zurückzuhalten und das Fahrzeugangebot des betreffenden Teilnehmers zu sperren, so dass ein Abruf dessen Inserate aus den Datenbanken nicht mehr erfolgt.

6. LBFO kann einen Teilnehmer endgültig von der Nutzung der LBFO Website sperren, wenn dieser wiederholt oder besonders schwerwiegend gegen diese AGB-MP verstößt oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.

7. Das zwischen LBFO und dem Teilnehmer bestehende Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsteilen mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich an die LBFO Ltd., 126 Duckett St, London E1 4SY, UK oder per eMail zu erfolgen an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

8. Für den Fall der Wiederaufnahme der Vertragsbeziehungen und Wiedereinrichtung eines Teilnehmers nach einer Kündigung oder endgültigen Sperrung durch LBFO wegen eines AGB-Verstoßes, wegen Zahlungsverzuges oder aus einem anderen wichtigem Grund, ist LBFO berechtigt, eine Wiedereinrichtungsgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste für den Marketplace zu verlangen.

 

§ 5 Abrechnung, Fälligkeit und Höhe der Vergütung, Zahlung

1. Die jährliche Teilnahmegebühr wird von LBFO im Vorhinein für den kommende Jahr berechnet und erhoben. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg durch Übersendung einer Rechnung per eMail. Für die Zusendung einer Rechnung in Papierform auf Wunsch des Teilnehmers berechnet LBFO für jede Rechnung eine Aufwandspauschale gemäß der jeweils geltenden Preisliste. Der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag ist sofort zur Zahlung fällig.

2. Die jährliche Teilnahmegebühr wird nach dem in der jeweils geltenden Preisliste ausgewiesenen Staffelpaketmodell berechnet. Ein Staffelpaket setzt sich aus den Einstellgebühren und einer Staffelgebühr zusammen.

3. Für zusätzliche Leistungen von LBFO hat der Teilnehmer Zusatzgebühren zu zahlen. Die Höhe der einzelnen Gebühren richtet sich nach der jeweils geltenden Preisliste.

4. Wird ein Inserat gemäß § 4 dieser AGB von LBFO aufgrund eines von dem Teilnehmer zu vertretenden Umstandes gelöscht, findet eine Rückerstattung der Einstellgebühr nicht statt, es sei denn der Teilnehmer weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

5. Die Begleichung der von einem Teilnehmer zu zahlenden Gebühren erfolgt ausschließlich im Wege der von LBFO akzeptierten Zahlungsmethoden. LBFO behält sich vor jederzeit weitere Zahlungsmethoden einzuführen.

6. Die zu zahlenden Gebühren können für Teilnehmer mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und für Teilnehmer mit Sitz im Ausland, die über eine Bankverbindung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen, im Lastschriftverfahren eingezogen werden. Der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag wird zum 15. des jeweiligen Folgemonats per Lastschrift eingezogen.

7. Schlägt der Forderungseinzug fehl (z.B. im Falle einer Rücklastschrift), hat der Teilnehmer LBFO die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten, soweit er das Fehlschlagen zu vertreten hat.

8. Die Abrechnung für Teilnehmer mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne Bankverbindung in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt per Vorschussrechnung. Der an LBFO gezahlte Vorschuss wird als Guthaben zu Gunsten des Einzahlers geführt und mit der angefallenen Teilnahmegebühr verrechnet. Etwaige anfallende Transaktionskosten bei den Zahlungs- und Buchungsvorgängen gehen zu Lasten des jeweiligen Teilnehmers.

9. Innerhalb einer vereinbarten Probezeit erfolgt die Leistung von LBFO unentgeltlich.

 

§ 6 Preisänderungen / Änderung der AGB-MP

1. Preisänderungen werden von LBFO so rechtzeitig angekündigt, dass der Teilnehmer das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist mit Beendigungszeitpunkt vor Geltung der neuen Preise beenden kann. Soweit er dieses Recht nicht ausübt und die Leistungen von LBFO nach dem Geltungsdatum der Preisänderung weiter in Anspruch nimmt, wird die Preisänderung für beide Vertragspartner verbindlich. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Preisänderung.

2. LBFO behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Teilnehmern schriftlich oder per eMail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Die Änderungen gelten als akzeptiert, sofern diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widersprochen wird. Auf diese Folge wird der Teilnehmer bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hingewiesen.

 

§ 7 Anforderungen an die Inhalte und Aufmachung der Inserate

1. Der Teilnehmer ist verpflichtet sein Angebot nur in die dafür vorgesehene Rubrik einzustellen.

Insbesondere nicht gestattet ist die Aufgabe von Inseraten, die

  • pornografischen Inhalt enthalten,
  • ein unzulässiges Angebot darstellen,
  • ein entwicklungsbeeinträchtigendes Angebot darstellen,
  • Propagandamittel oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen enthalten,
  • volksverhetzende oder gewaltverherrlichende Darstellungen enthalten,
  • zum Rassenhass aufstacheln, den Krieg verherrlichen oder für eine terroristische Vereinigung werben,
  • zu einer Straftat auffordern,
  • ehrverletzende Äußerungen oder Darstellungen enthalten,
  • wettbewerbswidrig sind,
  • sonstige rechtswidrige Inhalte enthalten oder allgemein geeignet sind, das Ansehen von LBFO oder einem mit LBFO verbundenen Unternehmen zu beeinträchtigen.

2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben in Bezug auf sein Angebot, die Rechtsverhältnisse an dem Angebot und im Hinblick auf den übrigen Inseratsinhalt zu machen. Irrtümlich unrichtige Angaben (z.B. Tippfehler, Einordnung in unrichtige Kategorien) sind nach deren Entdeckung unverzüglich über die Funktion "Bearbeiten" zu berichtigen.

3. Der Teilnehmer muss während der Laufzeit des Inserates in der Lage sein, sofort einen rechtswirksamen Kaufvertrag mit einem Interessenten über die angebotene Ware abzuschließen und die Ware zum angegebenen Verfügbarkeitszeitpunkt bzw. Lieferzeitpunkt zu übergeben und zu übereignen.

4. Die Inserate können mit Fotos illustriert werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nur solche Fotos in die LBFO Datenbanken einzustellen, die er uneingeschränkt verwenden darf und die nicht mit Rechten Dritter - insbesondere nicht mit Urheberrechten Dritter - belastet sind. Die verwendeten Fotos dürfen nicht irreführend sein und müssen den tatsächlichen Zustand der angebotenen Ware widerspiegeln.

5. Sofern LBFO bestimmte Qualitätssiegel, Garantiezeichen oder sonstige Vertrauenssymbole zur Verfügung stellt, ist ein Teilnehmer verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass diese ausschließlich in Inseraten von dafür qualifizierten Waren angezeigt werden. Sonstige Vertrauenssymbole dürfen nur verwendet werden, sofern diese von LBFO autorisiert wurden.

6. Das Inserat darf durch Formulierung, Inhalt, optische Aufmachung und den verfolgten Zweck nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen. Gewerbetreibende müssen insbesondere die Regelungen des Urheber- und Markengesetzes und des Telemediengesetzes (Impressumspflicht) beachten.

7. Der Teilnehmer ist verpflichtet richtige und wahrheitsgemäße Preisangaben zu machen. Dabei sind insbesondere die Regelungen der Preisangabenverordnung zu beachten. Danach sind Endpreise anzugeben, die insbesondere die Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile beinhalten müssen. Inserate mit offenkundig unrichtiger oder irreführender Preisangabe sind unzulässig.

8. Es ist grundsätzlich nicht gestattet, Verweise (Links) auf externe Websites und Informationsquellen in ein Inserat einzufügen. Als Links gelten dabei auch E-Mail-Adressen und nicht aktivierte Web-Adressen (URLs) und Teile davon.

9. Unzulässig ist die Angabe so genannter Premium-Dienste-Telefonnummern, durch deren Anwahl beim Anrufer erhöhte Telefongebühren entstehen.

 

§ 8 Verantwortlichkeit für den Inhalt der Inserate

1. Verantwortlich für den Inhalt der Inserate ist ausschließlich der Teilnehmer. Weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit des Inhalts der Inserate werden von LBFO überprüft. LBFO übernimmt für Richtigkeit und Vollständigkeit der Inserate keine Gewähr.

2. Sofern ein Teilnehmer seinen gesamten Warenbestand oder einzelne Inserate über die Schnittstelle auf die LBFO Website überträgt, ist er verpflichtet, die übertragenen Daten auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. LBFO übernimmt aufgrund der unterschiedlichen technischen Spezifikationen der verschiedenen Dateiformate keine Gewähr dafür, dass die Daten vollständig und fehlerfrei übertragen werden.

3. LBFO schließt jede Gewährleistung und Haftung dafür aus, dass die Inserate den gesetzlichen Bestimmungen genügen.

4. LBFO schließt insbesondere jegliche Gewährleistung und Haftung aus, die sich daraus ergeben kann, dass Kaufverträge, die auf der Grundlage der LBFO Inserate angebahnt oder abgeschlossen werden, nach dem Landesrecht eines berührten Staates nicht durchsetzbar sind oder in sonstiger Weise bei einer oder beiden Vertragsparteien des Kaufvertrages zu rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteilen führen.

 

§ 9 Freistellung

Der Teilnehmer stellt LBFO von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch sein Inserat oder wegen der sonstigen Nutzung der LBFO Website durch den Teilnehmer gegen LBFO geltend machen. Der Teilnehmer übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung durch LBFO einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Rechtsverletzung nicht von dem Teilnehmer zu vertreten ist.

 

§ 10 Datenbankaktualität, Löschen von Inseraten, Administrieren, Sicherungskopien

1. Um die Suche möglichst interessant und erfolgreich zu gestalten, ist LBFO um Datenaktualität bemüht. Aus diesem Grunde sollen Inserate, sobald die angebotene Ware verkauft wurde oder aus anderen Gründen nicht mehr verfügbar ist, von dem Teilnehmer gelöscht werden.

2. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den über LBFO inserierten Bestand aktualisiert zu halten und regelmäßig innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen im Marketplace zu administrieren. Soweit eine Administration innerhalb dieses Zeitraumes nicht erfolgt, behält sich LBFO das Recht vor, das Angebot des Teilnehmers inaktiv zu schalten, so dass das Angebot mangels Datenaktualität über die Suchmaske des Öffentlichen Bereichs aus der Datenbank nicht mehr abrufbar und sichtbar ist. Eine Freischaltung erfolgt automatisch durch selbständiges Administrieren durch den Teilnehmer.

§ 11 Manipulationen der Suche und Störung der Systemintegrität

1. Teilnehmer dürfen Angebote in den LBFO Datenbanken ausschließlich mittels der von LBFO angebotenen Suchmasken suchen. Nicht statthaft ist die Suche unter Umgehung der Suchmasken, insbesondere durch Verwendung von Suchsoftware, die auf die Datenbanken von LBFO zugreift. Zuwiderhandlungen werden unter anderem unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zivilrechtlich verfolgt und haben unter dem Gesichtspunkt des unerlaubten Eingriffs in verwandte Schutzrechte des Urhebergesetzes strafrechtliche Konsequenzen.

2. Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, die LBFO Website funktionsuntauglich zu machen oder deren Nutzung zu erschweren, sind untersagt. Der Teilnehmer darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur von LBFO zur Folge haben können. Es ist dem Teilnehmer nicht gestattet, von LBFO generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die LBFO Website einzugreifen.

3. Es ist Teilnehmern untersagt, die Ergebnisse der Suche der LBFO Website durch falsche oder irreführende Angaben, durch das Einstellen in eine falsche Rubrik, durch technische Maßnahmen oder einen sonstigen Missbrauch von Funktionalitäten der LBFO Website zu verfälschen oder zu manipulieren.

 

§ 12 Gewährleistung

1. Die Leistung von LBFO ist erbracht, wenn die Inserate im Jahresdurchschnitt zu 95 % in die Datenbanken eingestellt und aus den Datenbanken abgerufen werden können.

2. LBFO ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Anbieter autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten. Ansprüche ergeben sich für den Teilnehmer bei nicht durch von LBFO zu verantwortenden Ausfällen nicht.

 

§ 13 Haftungsbeschränkung

1. Gegenüber Unternehmen haftet LBFO für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit LBFO, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet LBFO für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.

2. Gegenüber Verbrauchern haftet LBFO nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von LBFO zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet LBFO jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.

3. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung von LBFO der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

4. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von LBFO.

5. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch LBFO und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

 

§ 14 Urheber- und Nutzungsrechte

Alle Daten, Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme und Bilder der auf der LBFO Website eingestellten Inserate unterliegen dem Urheberrecht. Die Veränderung, Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art durch Dritte ist nicht gestattet. Die Rechte des Teilnehmers bleiben hiervon unberührt. Er kann über die eigenen Daten und Informationen weiterhin frei verfügen.

 

§ 15 Leistungsort, Geltung englischen Rechts, Gerichtsstand

1. Der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB-MP unterliegt in Anwendung und Auslegung ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenverkauf vom 11. April 1998 ist ausgeschlossen.

2. Erfüllungsort ist London. Für alle Ansprüche aus und aufgrund der Nutzung der Datenbanken von LBFO wird London als Gerichtsstand vereinbart, sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Großbritannien.

 

§ 16 Ausübung der Rechte durch Dritte, Vertragsübernahme

1. Zum Zwecke der Vertragserfüllung und Ausübung der aus diesem Vertrag erwachsenden Rechte kann sich LBFO verbundener Unternehmen bedienen.

2. LBFO ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Teilnehmer berechtigt, den Nutzungsvertrag zu kündigen.

 

§ 17 Salvatorische Klausel

Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB-MP berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle unwirksamer Bestimmungen treten in erster Linie solche, die den unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am ehesten entsprechen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

 

Stand Januar 2011

 

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